I
Allgemeines
Das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium wird gemäß § 18
in Verbindung mit § 125 des Schulgesetzes für Berlin - SchulG
- in der Fassung vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26) als „Schule
besonderer pädagogischer Prägung“ weitergeführt. Darin
setzt die Schule wesentliche Elemente der ab dem Schuljahr
1991/92 erfolgreich durchgeführten Abweichenden
Organisationsform und der früheren, in die Hochschule für
Musik „Hanns Eisler“ integrierten Spezialschule für Musik
fort und entwickelt sie weiter.
Die besondere pädagogische Prägung ist gekennzeichnet durch das
Prinzip, Schülerinnen und Schüler nicht nur zum Abitur zu führen,
sondern sie durchgängig und umfassend in enger Zusammenarbeit
mit beiden Berliner Musikhochschulen, der Hochschule für Musik
„Hanns Eisler“ und der Universität der Künste Berlin,
musikalisch zu fördern und auszubilden und dadurch zu befähigen,
unmittelbar nach Beendigung des Schulbesuchs ein Musikstudium zu
beginnen.
Soweit die nachstehenden Rahmenvorgaben nichts anderes bestimmen,
gelten das Schulgesetz sowie die für die Grundstufe sowie die für
die Sekundarstufen I und II maßgebenden Regelungen einschließlich
der Stundentafeln in der jeweils geltenden Fassung.
Diese Genehmigung
gilt ab dem Schuljahr 2005/06 und ersetzt meine
Errichtungsgenehmigung vom 19. Juni 1991 einschließlich sämtlicher
nachfolgender Änderungen.
II
Organisation der Schule, Einrichtung
Die Schule wird einzügig eingerichtet und umfasst die
Jahrgangsstufen 5 bis 13.Grundstufe und Sekundarstufe I werden
durch die Verbindung von schulischem und in Verantwortung der
beiden Berliner Musikhochschulen durchgeführten künstlerisch-musikalischem
Unterricht als Ganztagsschule gekennzeichnet. Letztgenannter
Unterricht kann auch außerhalb des Schulgebäudes durchgeführt
werden. Schulischer Unterricht, künstlerisch-musikalischer
Unterricht und Betreuungsphasen verteilen sich über den
gesamten Anwesenheitszeitraum, der täglich grundsätzlich nicht
vor 16.00 Uhr endet.
Die durch das besondere Profil der Schule erforderliche Betreuung
der Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen im Rahmen von
zusätzlichen Übungen, Proben und künstlerischen Auftritten
wird durch Erzieherinnen und Erzieher, ggf. auch von künstlerischen
Lehrkräften der beiden Berliner Musikhochschulen, gewährleistet.
Während dieser Zeit stehen den Schülerinnen und Schülern Räume
zur Verfügung, in denen sie an den Musikinstrumenten üben können.
Insoweit kann sich die Betreuungsphase auch bis 20.00 Uhr
ausdehnen.
Für die gesamte schulische Betreuung wird aufgrund der
besonderen Konzeption kein Entgelt erhoben. Von den Hochschulen
erhobene Entgelte bleiben hiervon unberührt.
Unterrichtet
werden insgesamt höchstens so viele Schülerinnen und Schüler,
wie von der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin und
der Universität der Künste Berlin als Gasthörer aufgenommen
werden, d. h. grundsätzlich nicht mehr als 165.
III
Grundsätzliche Bemerkungen
Das
Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium bereitet in
Zusammenarbeit mit den beiden Berliner Musikhochschulen Kinder
und Jugendliche auf das Abitur und auf ein späteres
Musikstudium vor und stellt entsprechend hohe künstlerische
Anforderungen.
Eine
starke zeitliche und psychische Belastung der Schülerinnen und
Schülern ist durch intensive musikalische Aktivitäten und
regelmäßige Prüfungen unvermeidbar.
Damit
korrespondierend werden auch an das Lehr- und Betreuungspersonal
hohe Erwartungen an Aufmerksamkeit, Einfühlungsvermögen und
Einsatzbereitschaft gestellt.
Musikinstrumente,
die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden, werden den Schülerinnen
und Schülern erst nach Abschluss einer entsprechenden
Nutzungsvereinbarung leihweise überlassen.
IV
Aufnahme
Die
Aufnahme in das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium ist
kontinuierlich ab Jahrgangsstufe 5 bis zum Beginn der
Jahrgangsstufe 11 – in der Regel in den Jahrgangsstufen 5 und
7 – möglich. Sie setzt eine hervorragende musikalische
Begabung voraus, die von einer Fachkommission im Rahmen einer
Eignungsprüfung festgestellt wird. Diese Fachkommission setzt
sich aus Lehrkräften der beiden Berliner Musikhochschulen
zusammen.
Aufgenommen
werden kann nur, wer nach Bestehen dieser Prüfung den Gasthörerstatus
an den genannten Musikhochschulen erlangt hat.
Für
die Aufnahme ist weiterhin die Erfüllung der regulären
schulischen Voraussetzungen (insbesondere Aufrücken oder
Versetzung in die jeweilige Klassenstufe, Fremdsprachenfolge
Englisch/Französisch) erforderlich. Ausländische Schülerinnen
und Schüler, die im Land Berlin nicht der Schulpflicht
unterliegen, werden nachrangig aufgenommen, sofern hinreichende
Kenntnisse der deutschen Sprache – ggf. durch eine
Sprachstandsmessung – nachgewiesen werden. Die nachrangige
Aufnahme gilt auch für Schülerinnen und Schüler aus anderen
Bundesländern.
Weitere
Voraussetzungen für die Aufnahme sind die Bereitschaft zum
Spielen von Kammermusik und die Mitwirkung in Chor und/oder
Orchester.
Um
an der Aufnahme interessierte Schülerinnen und Schüler sowie
ihre Erziehungsberechtigten zu informieren, findet an der Schule
mindestens einmal jährlich eine Informationsveranstaltung
(„Tag der offenen Tür“) statt, in der Regel im November.
Für
die Schule gelten vorgezogene Anmeldefristen.
V
Probezeit
Die Aufnahme in das
Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium erfolgt zunächst auf
Probe. Die Probezeit dauert ein Schuljahr. Abweichend von den für
Gymnasien geltenden Regelungen ist die Probezeit auch dann nicht
bestanden, wenn die Leistungen im Fach Musik insgesamt nicht
mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.
VI
Unterricht und Stundentafel
In der Grundstufe wird Musik dreistündig unterrichtet; eine
Stunde davon im Rahmen des Gruppenunterrichts Tonsatz/Gehörbildung.
Musik ist in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Kernfach im Sinne des
§ 40 Abs. 2 Sekundarstufe I-Verordnung.
In der Sekundarstufe I wird das Fach Musik durchgängig zweistündig
unterrichtet.
Englisch ist erste, Französisch zweite Fremdsprache. Tonsatz/Gehörbildung
ist in den Klassenstufen 9 und 10 Wahlpflichtfach im Umfang von
jeweils 2 Wochenstunden. Für dieses Wahlpflichtfach sind ein
Arbeitsplan zu entwickeln und Leistungsstandards zu beschreiben.
Dieser versetzungsrelevante Spezialunterricht wird von Lehrkräften
der beiden Berliner Musikhochschulen durchgeführt. Die diesen
Unterrichts durchführenden Lehrkräfte erhalten eine
Lehrerlaubnis.
Es ist zulässig, im Fach Sport, abweichend vom geltenden
Rahmenlehrplan, gezielt Ausgleichstraining durchzuführen, das
dazu dient, den spezifischen Belastungen der
Instrumentalausbildung (Haltungsschäden) vorzubeugen.
Ergänzend zur Stundentafel wird der künstlerisch-musikalische
Unterricht in der Verantwortung der Musikhochschulen durchgeführt,
und zwar als Einzelunterricht wöchentlich im Umfang von 90
Minuten im Hauptfach und weiteren insgesamt 135 Minuten für
Klavier (Pflichtfach), Korrepetition sowie Gruppenunterricht Gehörbildung
und Tonsatz bis einschließlich Jahrgangsstufe 8; dieses
Unterrichtsvolumen kann über die gesamte Schulzeit fach- und
jahrgangsbezogen variabel eingesetzt werden.
Als Hauptfach im künstlerisch-musikalischen Unterricht können
alle Orchesterinstrumente gewählt werden sowie Klavier,
Akkordeon, Gitarre, Saxophon, Blockflöte, Gesang und
Komposition. Daneben sind auch grundsätzlich alle Instrumente
im Bereich Jazz/Pop möglich.
Schülerinnen und Schüler können für Ensemblearbeit im Umfang
von wöchentlich bis zu 90 Minuten verpflichtet werden. Auch
dieses Unterrichtsvolumen kann jahrgangsbezogen variabel, auch
geblockt eingesetzt werden.
Bei der Planung und Durchführung des speziellen künstlerisch-musikalischen
Unterrichts werden die Semesterferien der Hochschulen berücksichtigt.
Schülerinnen und Schülern, die zeitweise zur Vorbereitung auf
Konzerte vom Unterricht von der Schulleitung freigestellt
werden, ist die Möglichkeit der Nacharbeit anzubieten.
VII
Gymnasiale Oberstufe
Der zweite Profilkurs wird durch Tonsatz/Gehörbildung abgedeckt.
Dieser Unterricht wird von Lehrkräften der beiden Berliner
Musikhochschulen nach den dort geltenden Ordnungen erteilt.
Musik muss 2. Leistungskursfach sein. Im Rahmen der Besonderen
Lernleistung sind auch Wettbewerbe musikalischen Inhalts zulässig
(z. B. „Jugend musiziert“).
Ergänzend zur Stundentafel wird der künstlerisch-musikalische
Unterricht weiterhin in der Verantwortung der Musikhochschulen
durchgeführt, und zwar als Einzelunterricht im Umfang von wöchentlich
90 Minuten im Hauptfach und wöchentlich 45 Minuten Klavier
(Pflichtfach) und 30 Minuten Korrepetition. Der Besuch des
Unterrichts in Klavier/Korrepetition (Pflichtfach) endet mit der
bestandenen Abschlussprüfung vor einer Kommission von künstlerischen
Lehrkräften beider Berliner Musikhochschulen.
Für Ensemblearbeit können Schülerinnen und Schüler im Umfang
von bis zu 90 Minuten wöchentlich verpflichtet werden. Dieses
Unterrichtsvolumen kann jahrgangsbezogen variabel, auch geblockt
eingesetzt werden. Der Besuch des Ensemblekurses Musik ist erwünscht.
VIII
Zeugnis / Zertifikate
Die Teilnahme am künstlerisch-musikalischen Unterricht wird auf
den Zeugnissen unter „Bemerkungen“ dargestellt.
Darüber hinaus wird jedem Zeugnis eine von den künstlerischen
Lehrkräften beider Berliner Musikhochschulen ausgestellte
Anlage beigefügt, in der die Leistungen der Schülerinnen und
Schüler im (musikalischen) Hauptfach, in Klavier (Pflichtfach),
in Gehörbildung sowie im Tonsatz benotet werden; eine zusätzliche
verbale Beschreibung ist möglich. Daraus muss hervorgehen, dass
diese Bewertungen auf den künstlerischen Anforderungen der
Musikausbildung basieren.
IX
Zusammenarbeit mit den Musikhochschulen
Die
künstlerisch-musikalische Spezialausbildung erfolgt durch künstlerische
nichtschulische Lehrkräfte der Hochschule für Musik „Hanns
Eisler“ Berlin und der Universität der Künste Berlin nach
den Richtlinien der Hochschulen; dieser Unterricht findet in der
Regelin den Räumen des
Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasiums statt. Hierzu gelten
die Ordnungen der beiden Berliner Musikhochschulen zur Förderung
des musikalisch besonders begabten Nachwuchses. Den eingesetzten
Lehrkräften der Musikhochschulen obliegt während des künstlerisch-musikalischen
Unterrichts auch die Aufsichtspflicht.
Im
Rahmen ihrer/seiner Gasthörerschaft erhält jede Schülerin und
jeder Schüler Einzelunterricht im Hauptfachinstrument und im
Pflichtfach Klavier/Korrepetition, Tonsatz- und Gehörbildungsunterricht,
teilweise auch Orchesterausbildung und Kammermusikunterricht.
Um
den Gasthörerstatus zu behalten, muss jede Schülerin und jeder
Schüler halbjährlich durch ein Vorspiel vor künstlerischen
Lehrkräften der beiden Berliner Musikhochschulen die
individuell erzielten Fortschritte und damit die weitere Eignung
für die Ausbildung nachweisen.
Zusätzlich
findet im Laufe der Jahrgangsstufe 9 eine Eignungsprüfung im
Hauptfachinstrument vor einer Fachkommission einer oder beider
Berliner Musikhochschulen statt; eine nicht bestandene Prüfung
darf einmal wiederholt werden. Wird diese Eignungsprüfung nicht
bestanden, muss die Schule am Ende der Jahrgangsstufe 10
verlassen werden.
Die
Belange der spezifischen künstlerisch-musikalischen Ausbildung
werden von der künstlerischen Leiterin bzw. dem künstlerischen
Leiter für das Musikgymnasium sowie einer Stellvertreterin bzw.
einem Stellvertreter in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
koordiniert. Beide werden von beiden Berliner Musikhochschulen
bestimmt. Die Fachgruppenleitung jedes künstlerisch-musikalischen
Bereichs (Klavier, Holzbläser, Blechbläser, Schlagzeug, hohe
Streicher, tiefe Streicher, Gitarre, Akkordeon, Jazz,
Pflichtfach Klavier, Tonsatz/Gehörbildung) obliegt einer
Dozentin bzw. einem Dozenten der beiden Berliner
Musikhochschulen. Ihr bzw. ihm obliegt auch die Einteilung der
(nichtschulischen) künstlerischen Lehrkräfte sowie die
Festlegung des Ablaufs der künstlerischen Prüfungen und
Vorspiele.
Die
künstlerisch-musikalische Abschlussprüfung wird in der Regel
in Jahrgangsstufe 12 in Verantwortung der beiden Berliner
Musikhochschulen durchgeführt.
Die
künstlerischen Lehrkräfte bestreiten zudem im Wesentlichen die
Präsentation ihres Lehrangebots bei
Informationsveranstaltungen.
X
Verlassen der Schule
Unabhängig von den schulischen Leistungen muss die Schule
verlassen werden, wenn der Gasthörerstatus an den
Musikhochschulen erlischt. Das begonnene Schulhalbjahr darf noch
beendet werden. Wer sich bereits in der Kursphase der
gymnasialen Oberstufe befindet, verbleibt an der Schule.
Beim Wechsel in eine herkömmliche Grund- oder Oberschule bleiben
bei der Entscheidung, welcher Schulzweig bzw. welche
Klassenstufe künftig besucht werden kann, die Leistungen in
Musik unberücksichtigt, sofern sie nicht mindestens mit
„ausreichend“ bewertet wurden.
Schülerinnen und
Schüler, die auf Grund ihrer mangelnden künstlerisch-musikalischen
Leistungen das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium
verlassen müssen, sollen vorrangig an anderen musikalisch
orientierten Gymnasien, insbesondere der Georg-Friedrich-Händel-Oberschule
aufgenommen werden.
XI
Weitere schulische Besonderheiten
Die Durchführung verpflichtender Veranstaltungen ist auch nach
16.00 Uhr zulässig.
Das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium kann abweichende
Regelungen von den Bestimmungen der Ferienordnung beantragen, über
die die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung
entscheidet. Solche Abweichungen sind insbesondere erforderlich,
um Schul- und Semesterferien aufeinander abzustimmen.
Kooperationen mit anderen Gymnasien – beispielsweise im
Interesse eines hinreichend breiten Fächerangebots im
Kurssystem – werden bedarfsgerecht von der Schulleitung
initiiert.
Die
Schule darf zur Förderung ihres pädagogischen Konzepts und zu
Beratungszwecken Projektgruppen auch mit schulfremden Dritten
einrichten, sofern schulrechtliche Belange nicht beeinträchtigt
werden.
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