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Schule besonderer pädagogischer Prägung
 

Betr.: Weiterführung des Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasiums (01Y04) als 
Schule besonderer pädagogischer Prägu
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Rahmenvorgaben der Schule besonderer pädagogischer Prägung

 

I            Allgemeines

Das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium wird gemäß § 18 in Verbindung mit § 125 des Schulgesetzes für Berlin - SchulG - in der Fassung vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26) als „Schule besonderer pädagogischer Prägung“ weitergeführt. Darin setzt die Schule wesentliche Elemente der ab dem Schuljahr 1991/92 erfolgreich durchgeführten Abweichenden Organisationsform und der früheren, in die Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ integrierten Spezialschule für Musik fort und entwickelt sie weiter.

Die besondere pädagogische Prägung ist gekennzeichnet durch das Prinzip, Schülerinnen und Schüler nicht nur zum Abitur zu führen, sondern sie durchgängig und umfassend in enger Zusammenarbeit mit beiden Berliner Musikhochschulen, der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ und der Universität der Künste Berlin, musikalisch zu fördern und auszubilden und dadurch zu befähigen, unmittelbar nach Beendigung des Schulbesuchs ein Musikstudium zu beginnen.

Soweit die nachstehenden Rahmenvorgaben nichts anderes bestimmen, gelten das Schulgesetz sowie die für die Grundstufe sowie die für die Sekundarstufen I und II maßgebenden Regelungen einschließlich der Stundentafeln in der jeweils geltenden Fassung.

Diese Genehmigung gilt ab dem Schuljahr 2005/06 und ersetzt meine Errichtungsgenehmigung vom 19. Juni 1991 einschließlich sämtlicher nachfolgender Änderungen.

II          Organisation der Schule, Einrichtung

Die Schule wird einzügig eingerichtet und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 13.Grundstufe und Sekundarstufe I werden durch die Verbindung von schulischem und in Verantwortung der beiden Berliner Musikhochschulen durchgeführten künstlerisch-musikalischem Unterricht als Ganztagsschule gekennzeichnet. Letztgenannter Unterricht kann auch außerhalb des Schulgebäudes durchgeführt werden. Schulischer Unterricht, künstlerisch-musikalischer Unterricht und Betreuungsphasen verteilen sich über den gesamten Anwesenheitszeitraum, der täglich grundsätzlich nicht vor 16.00 Uhr endet.

Die durch das besondere Profil der Schule erforderliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen im Rahmen von zusätzlichen Übungen, Proben und künstlerischen Auftritten wird durch Erzieherinnen und Erzieher, ggf. auch von künstlerischen Lehrkräften der beiden Berliner Musikhochschulen, gewährleistet. Während dieser Zeit stehen den Schülerinnen und Schülern Räume zur Verfügung, in denen sie an den Musikinstrumenten üben können. Insoweit kann sich die Betreuungsphase auch bis 20.00 Uhr ausdehnen. 

Für die gesamte schulische Betreuung wird aufgrund der besonderen Konzeption kein Entgelt erhoben. Von den Hochschulen erhobene Entgelte bleiben hiervon unberührt.

Unterrichtet werden insgesamt höchstens so viele Schülerinnen und Schüler, wie von der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin und der Universität der Künste Berlin als Gasthörer aufgenommen werden, d. h. grundsätzlich nicht mehr als 165.

III          Grundsätzliche Bemerkungen

Das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium bereitet in Zusammenarbeit mit den beiden Berliner Musikhochschulen Kinder und Jugendliche auf das Abitur und auf ein späteres Musikstudium vor und stellt entsprechend hohe künstlerische Anforderungen.

Eine starke zeitliche und psychische Belastung der Schülerinnen und Schülern ist durch intensive musikalische Aktivitäten und regelmäßige Prüfungen unvermeidbar.

Damit korrespondierend werden auch an das Lehr- und Betreuungspersonal hohe Erwartungen an Aufmerksamkeit, Einfühlungsvermögen und Einsatzbereitschaft gestellt.

Musikinstrumente, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden, werden den Schülerinnen und Schülern erst nach Abschluss einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung leihweise überlassen.

IV          Aufnahme

Die Aufnahme in das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium ist kontinuierlich ab Jahrgangsstufe 5 bis zum Beginn der Jahrgangsstufe 11 – in der Regel in den Jahrgangsstufen 5 und 7 – möglich. Sie setzt eine hervorragende musikalische Begabung voraus, die von einer Fachkommission im Rahmen einer Eignungsprüfung festgestellt wird. Diese Fachkommission setzt sich aus Lehrkräften der beiden Berliner Musikhochschulen zusammen.

Aufgenommen werden kann nur, wer nach Bestehen dieser Prüfung den Gasthörerstatus an den genannten Musikhochschulen erlangt hat.

Für die Aufnahme ist weiterhin die Erfüllung der regulären schulischen Voraussetzungen (insbesondere Aufrücken oder Versetzung in die jeweilige Klassenstufe, Fremdsprachenfolge Englisch/Französisch) erforderlich. Ausländische Schülerinnen und Schüler, die im Land Berlin nicht der Schulpflicht unterliegen, werden nachrangig aufgenommen, sofern hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache – ggf. durch eine Sprachstandsmessung – nachgewiesen werden. Die nachrangige Aufnahme gilt auch für Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern. 

Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme sind die Bereitschaft zum Spielen von Kammermusik und die Mitwirkung in Chor und/oder Orchester.

Um an der Aufnahme interessierte Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten zu informieren, findet an der Schule mindestens einmal jährlich eine Informationsveranstaltung („Tag der offenen Tür“) statt, in der Regel im November.

Für die Schule gelten vorgezogene Anmeldefristen.

V          Probezeit

Die Aufnahme in das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein Schuljahr. Abweichend von den für Gymnasien geltenden Regelungen ist die Probezeit auch dann nicht bestanden, wenn die Leistungen im Fach Musik insgesamt nicht mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.

 VI            Unterricht und Stundentafel

In der Grundstufe wird Musik dreistündig unterrichtet; eine Stunde davon im Rahmen des Gruppenunterrichts Tonsatz/Gehörbildung. Musik ist in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Kernfach im Sinne des § 40 Abs. 2 Sekundarstufe I-Verordnung.

In der Sekundarstufe I wird das Fach Musik durchgängig zweistündig unterrichtet.

Englisch ist erste, Französisch zweite Fremdsprache. Tonsatz/Gehörbildung ist in den Klassenstufen 9 und 10 Wahlpflichtfach im Umfang von jeweils 2 Wochenstunden. Für dieses Wahlpflichtfach sind ein Arbeitsplan zu entwickeln und Leistungsstandards zu beschreiben. Dieser versetzungsrelevante Spezialunterricht wird von Lehrkräften der beiden Berliner Musikhochschulen durchgeführt. Die diesen Unterrichts durchführenden Lehrkräfte erhalten eine Lehrerlaubnis.

Es ist zulässig, im Fach Sport, abweichend vom geltenden Rahmenlehrplan, gezielt Ausgleichstraining durchzuführen, das dazu dient, den spezifischen Belastungen der Instrumentalausbildung (Haltungsschäden) vorzubeugen.

Ergänzend zur Stundentafel wird der künstlerisch-musikalische Unterricht in der Verantwortung der Musikhochschulen durchgeführt, und zwar als Einzelunterricht wöchentlich im Umfang von 90 Minuten im Hauptfach und weiteren insgesamt 135 Minuten für Klavier (Pflichtfach), Korrepetition sowie Gruppenunterricht Gehörbildung und Tonsatz bis einschließlich Jahrgangsstufe 8; dieses Unterrichtsvolumen kann über die gesamte Schulzeit fach- und jahrgangsbezogen variabel eingesetzt werden.

Als Hauptfach im künstlerisch-musikalischen Unterricht können alle Orchesterinstrumente gewählt werden sowie Klavier, Akkordeon, Gitarre, Saxophon, Blockflöte, Gesang und Komposition. Daneben sind auch grundsätzlich alle Instrumente im Bereich Jazz/Pop möglich.

Schülerinnen und Schüler können für Ensemblearbeit im Umfang von wöchentlich bis zu 90 Minuten verpflichtet werden. Auch dieses Unterrichtsvolumen kann jahrgangsbezogen variabel, auch geblockt eingesetzt werden.

Bei der Planung und Durchführung des speziellen künstlerisch-musikalischen Unterrichts werden die Semesterferien der Hochschulen berücksichtigt.

Schülerinnen und Schülern, die zeitweise zur Vorbereitung auf Konzerte vom Unterricht von der Schulleitung freigestellt werden, ist die Möglichkeit der Nacharbeit anzubieten.

 VII            Gymnasiale Oberstufe

Der zweite Profilkurs wird durch Tonsatz/Gehörbildung abgedeckt. Dieser Unterricht wird von Lehrkräften der beiden Berliner Musikhochschulen nach den dort geltenden Ordnungen erteilt.

Musik muss 2. Leistungskursfach sein. Im Rahmen der Besonderen Lernleistung sind auch Wettbewerbe musikalischen Inhalts zulässig (z. B. „Jugend musiziert“).

Ergänzend zur Stundentafel wird der künstlerisch-musikalische Unterricht weiterhin in der Verantwortung der Musikhochschulen durchgeführt, und zwar als Einzelunterricht im Umfang von wöchentlich 90 Minuten im Hauptfach und wöchentlich 45 Minuten Klavier (Pflichtfach) und 30 Minuten Korrepetition. Der Besuch des Unterrichts in Klavier/Korrepetition (Pflichtfach) endet mit der bestandenen Abschlussprüfung vor einer Kommission von künstlerischen Lehrkräften beider Berliner Musikhochschulen.

Für Ensemblearbeit können Schülerinnen und Schüler im Umfang von bis zu 90 Minuten wöchentlich verpflichtet werden. Dieses Unterrichtsvolumen kann jahrgangsbezogen variabel, auch geblockt eingesetzt werden. Der Besuch des Ensemblekurses Musik ist erwünscht.

VIII            Zeugnis / Zertifikate

Die Teilnahme am künstlerisch-musikalischen Unterricht wird auf den Zeugnissen unter „Bemerkungen“ dargestellt.

Darüber hinaus wird jedem Zeugnis eine von den künstlerischen Lehrkräften beider Berliner Musikhochschulen ausgestellte Anlage beigefügt, in der die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im (musikalischen) Hauptfach, in Klavier (Pflichtfach), in Gehörbildung sowie im Tonsatz benotet werden; eine zusätzliche verbale Beschreibung ist möglich. Daraus muss hervorgehen, dass diese Bewertungen auf den künstlerischen Anforderungen der Musikausbildung basieren.

 IX          Zusammenarbeit mit den Musikhochschulen

Die künstlerisch-musikalische Spezialausbildung erfolgt durch künstlerische nichtschulische Lehrkräfte der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin und der Universität der Künste Berlin nach den Richtlinien der Hochschulen; dieser Unterricht findet in der Regelin den Räumen des Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasiums statt. Hierzu gelten die Ordnungen der beiden Berliner Musikhochschulen zur Förderung des musikalisch besonders begabten Nachwuchses. Den eingesetzten Lehrkräften der Musikhochschulen obliegt während des künstlerisch-musikalischen Unterrichts auch die Aufsichtspflicht.

Im Rahmen ihrer/seiner Gasthörerschaft erhält jede Schülerin und jeder Schüler Einzelunterricht im Hauptfachinstrument und im Pflichtfach Klavier/Korrepetition, Tonsatz- und Gehörbildungsunterricht, teilweise auch Orchesterausbildung und Kammermusikunterricht.

Um den Gasthörerstatus zu behalten, muss jede Schülerin und jeder Schüler halbjährlich durch ein Vorspiel vor künstlerischen Lehrkräften der beiden Berliner Musikhochschulen die individuell erzielten Fortschritte und damit die weitere Eignung für die Ausbildung nachweisen.

Zusätzlich findet im Laufe der Jahrgangsstufe 9 eine Eignungsprüfung im Hauptfachinstrument vor einer Fachkommission einer oder beider Berliner Musikhochschulen statt; eine nicht bestandene Prüfung darf einmal wiederholt werden. Wird diese Eignungsprüfung nicht bestanden, muss die Schule am Ende der Jahrgangsstufe 10 verlassen werden.

Die Belange der spezifischen künstlerisch-musikalischen Ausbildung werden von der künstlerischen Leiterin bzw. dem künstlerischen Leiter für das Musikgymnasium sowie einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter in Zusammenarbeit mit der Schulleitung koordiniert. Beide werden von beiden Berliner Musikhochschulen bestimmt. Die Fachgruppenleitung jedes künstlerisch-musikalischen Bereichs (Klavier, Holzbläser, Blechbläser, Schlagzeug, hohe Streicher, tiefe Streicher, Gitarre, Akkordeon, Jazz, Pflichtfach Klavier, Tonsatz/Gehörbildung) obliegt einer Dozentin bzw. einem Dozenten der beiden Berliner Musikhochschulen. Ihr bzw. ihm obliegt auch die Einteilung der (nichtschulischen) künstlerischen Lehrkräfte sowie die Festlegung des Ablaufs der künstlerischen Prüfungen und Vorspiele.

Die künstlerisch-musikalische Abschlussprüfung wird in der Regel in Jahrgangsstufe 12 in Verantwortung der beiden Berliner Musikhochschulen durchgeführt.

Die künstlerischen Lehrkräfte bestreiten zudem im Wesentlichen die Präsentation ihres Lehrangebots bei Informationsveranstaltungen.

X          Verlassen der Schule

Unabhängig von den schulischen Leistungen muss die Schule verlassen werden, wenn der Gasthörerstatus an den Musikhochschulen erlischt. Das begonnene Schulhalbjahr darf noch beendet werden. Wer sich bereits in der Kursphase der gymnasialen Oberstufe befindet, verbleibt an der Schule.

Beim Wechsel in eine herkömmliche Grund- oder Oberschule bleiben bei der Entscheidung, welcher Schulzweig bzw. welche Klassenstufe künftig besucht werden kann, die Leistungen in Musik unberücksichtigt, sofern sie nicht mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden.

Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihrer mangelnden künstlerisch-musikalischen Leistungen das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium verlassen müssen, sollen vorrangig an anderen musikalisch orientierten Gymnasien, insbesondere der Georg-Friedrich-Händel-Oberschule aufgenommen werden.

 XI      Weitere schulische Besonderheiten

Die Durchführung verpflichtender Veranstaltungen ist auch nach 16.00 Uhr zulässig.

Das Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Musikgymnasium kann abweichende Regelungen von den Bestimmungen der Ferienordnung beantragen, über die die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung entscheidet. Solche Abweichungen sind insbesondere erforderlich, um Schul- und Semesterferien aufeinander abzustimmen.

Kooperationen mit anderen Gymnasien – beispielsweise im Interesse eines hinreichend breiten Fächerangebots im Kurssystem – werden bedarfsgerecht von der Schulleitung initiiert.

Die Schule darf zur Förderung ihres pädagogischen Konzepts und zu Beratungszwecken Projektgruppen auch mit schulfremden Dritten einrichten, sofern schulrechtliche Belange nicht beeinträchtigt werden.